Warum sich EA288 Klagen nicht lohnen

Klägeranwälte werben mit viel Aufwand um neue Mandanten, die ein Fahrzeug mit einem EA288-Motor besitzen. Manche Kunden stellen sich deshalb die Frage, ob sich eine Klage lohnen könnte oder gerechtfertigt wäre.

Damit Sie sich selbst ein Bild machen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten rund um die Klagen zum Motor EA288 zusammengetragen.

Denn trotz aller Versprechungen der Klägeranwälte: Sie verlieren fast jede ihrer EA288-Klagen. Für die Anwälte ist es trotzdem ein lohnendes Geschäft: Sie erhalten tausende Euro an Gebühren – selbst wenn sie unterliegen.

Klagen

1. EA288 Klagen sind erfolglos

2. Umwelt und Technik

E Motor
Abgasnormen
Techn. Maßnahmen
Verringerung NOx
Gasnachbeh
Twindosing

3. Integrität

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.