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Auditierung von Volkswagen im Rahmen des Third Partial Consent Decrees mit den US-Behörden abgeschlossen

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Andreas Meurer
Andreas Meurer
Volkswagen Communications | Sprecher
  • Abschlussbericht stellt fest, dass Volkswagen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist

Wolfsburg. Heute veröffentlicht die Volkswagen AG den dritten und letzten Jahresbericht von Larry D. Thompson aus seiner dreijährigen Tätigkeit als unabhängiger Compliance Auditor. Der Bericht enthält keine neuen Verfehlungen und stellt fest, dass Volkswagen seinen Verpflichtungen aus den zivilrechtlichen Vergleichsvereinbarungen (Third Partial Consent Decrees) mit dem US-Justizministerium, (Department of Justice, DOJ) und dem kalifornischen Generalstaatsanwalt nachgekommen ist.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.