Was bedeutet Korruption?
Korruption ist weltweit verboten. Sie bezeichnet das Anbieten, Versprechen, Gewähren, Fordern oder Annehmen von Vorteilen, um geschäftliche oder behördliche Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen.
Dabei gilt: Bereits der Anschein einer Beeinflussung kann das Vertrauen in integres Handeln untergraben.
Grundsätzlich wird zwischen geschäftlichem Verkehr und dem Umgang mit Amts- und Mandatsträgern unterschieden. Für denUmgang mit Amtsträgern gelten dabei besonders strenge gesetzliche Anforderungen.
Weitere Risikobereiche ergeben sich u. a. bei Provisionen in Beraterverträgen, bei denen Leistungen und Gegenleistungen nicht eindeutig beschrieben oder nicht marktüblich sind. Dies kann unlauteres Geschäftsgebaren begünstigen, etwa die Bildung von schwarzen Kassen oder die Zahlung von Kickback an unterstützende Dritte.
Auch bei alltäglichen Geschäftsaktivitäten können Risiken für Korruptionsdelikte bestehen – insbesondere dann, wenn Zuwendungen geeignet sind, geschäftliche oder behördliche Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen.
Dazu zählen insbesondere folgende Arten von Zuwendungen: Geschenke, Einladungen zu Geschäftsessen oder Unternehmensveranstaltungen, Fahrzeugüberlassungen, Rabatte, Sponsoring- und Spendenvorhaben sowie auch Mitgliedschaften in Institutionen, wie Vereinen oder Verbänden.
Für alle Zuwendungsarten gilt der Grundsatz: Sie müssen transparent, angemessen und rechtmäßig sein.
Im Umgang mit Amts- und Mandatsträgern gelten zusätzlich besonders niedrige Orientierungswerte und Freigabeprozesse.