Vor diesem Hintergrund sind Vertreter der Volkswagen AG und der IG Metall heute in Hannover zusammengekommen. Zuvor hatten beide Tarifpartner die Revisionsklausel des Zukunftstarifvertrags gezogen. Der Vertrag sieht dieses Verfahren ausdrücklich vor, wenn sich die Grundannahmen oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Einigung vom 1. Januar 2025 wesentlich verändert haben. Aus Sicht der Volkswagen AG ist dies der Fall.
Ziel des Unternehmens ist es, die bisher vereinbarten Maßnahmen konsequent umzusetzen und alle weiteren Möglichkeiten eines sozialverträglichen Personalabbaus vollständig auszuschöpfen.
Arne Meiswinkel, Personalvorstand der Marke Volkswagen und Mitglied der erweiterten Konzernleitung: „Das wirtschaftliche Umfeld hat sich für die Automobilindustrie im Allgemeinen und damit auch für Volkswagen in den vergangenen 18 Monaten gravierend verschärft. Diese Marktveränderungen sind strukturell und tiefgreifend. Unter anderem drängen chinesische Hersteller mit günstigen Exporten nach Europa. Das erhöht den Preis- und Wettbewerbsdruck enorm. Die Maßnahmen aus dem Zukunftsplan (Group Target Picture 2030) müssen daher schnell Medieninformation NR. 84/2026 Seite 2 von 3 und konsequent umgesetzt werden, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Ich denke, jeder spürt angesichts der Nachrichten aus der gesamten Automobilindustrie, dass wir jetzt handeln müssen.“
Aufgrund des sehr angespannten Marktumfelds passt auch die Forderung der IG Metall nach 5 Prozent mehr Geld im Rahmen der anstehenden Tarifrunde nicht zur aktuellen Lage des Unternehmens und der Industrie. Im Gegenteil: Es gilt sogar mehr als zuvor, dass Volkswagen seine Kosten senken und auf ein wettbewerbsfähiges Niveau bringen muss.
Die Volkswagen AG kündigt verschiedene Tarifverträge zum 31. Dezember 2026 fristgerecht, da aus Sicht des Unternehmens verschiedene Regelungen in diesen Verträgen mit Blick auf den aktuellen Kostendruck anzupassen sind. Mit der Kündigung der Tarifverträge öffnet das Unternehmen damit den Verhandlungsraum.
Die Tarifverträge wirken nach der gesetzlichen Regelung nach. Für die Beschäftigten der Volkswagen AG ändert sich daher vorerst nichts. Der Zukunftstarifvertrag mit der darin enthaltenen Beschäftigungssicherung ist von der Kündigung ausdrücklich nicht betroffen.
Volkswagen AG und IG Metall haben vereinbart, sich zu weiteren Gesprächen in der zweiten Oktoberhälfte zu treffen. Die Volkswagen AG umfasst die Marke Volkswagen Pkw, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Volkswagen Group Components sowie die Konzernstellen.





