Volkswagen und Mahindra unterzeichnen Kooperationsvereinbarung für MEB-Komponenten in Chennai

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Andreas Groß
Andreas Groß
Sprecher Unternehmen | Volkswagen Group Technology
Pramuch Goel
Pramuch Goel
Vice President & Leiter Konzernkommunikation
Volkswagen und Mahindra unterzeichnen Kooperationsvereinbarung für MEB-Komponenten in Chennai
Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages: Thomas Schmall, Volkswagen Konzernvorstand für Technik und Rajesh Jejurikar, Executive Director, Auto and Farm Sector, Mahindra & Mahindra Ltd. (Vordergrund, von rechts nach links)
  • Der indische SUV-Hersteller Mahindra will seine Born Electric Platform mit MEB-Komponenten von Volkswagen ausstatten
  • Kooperationsvereinbarung am Abend des 18. Mai in Chennai / Indien unterzeichnet
  • Verbindlicher Liefervertrag soll bis Ende 2022 abgeschlossen werden
  • Auf der UN-Klimakonferenz 2021 in Glasgow hat sich Indien verpflichtet, ab 2035 nur noch emissionsfreie Neufahrzeuge zuzulassen

Mumbai/Wolfsburg. Volkswagen und Mahindra & Mahindra Ltd. (M&M) loten den Einsatz von MEB-Komponenten in der neuen "Born Electric Platform" von Mahindra aus. Beide Seiten gaben heute bekannt, dass sie am Vortag eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet haben, um den Umfang der Zusammenarbeit zu evaluieren. Mahindra will seine "Born Electric Platform" mit MEB-Komponenten wie Elektromotor, Batteriesystem-Komponenten und Batteriezellen ausstatten. Die Kooperationsvereinbarung setzt den Rahmen für die weitere Bewertung der Zusammenarbeit – sie enthält verbindliche Regeln für die Evaluierungsphase sowie den unverbindlichen Lieferumfang. Ein verbindliches Lieferabkommen soll konstruktiv und rechtskonform bis Ende 2022 erarbeitet werden.

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Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.