Diese Consent Decrees fordern von Volkswagen, eine unabhängige dritte Partei mit der Durchführung eines UMS-Audits für die Kalenderjahre 2017, 2018 und 2019 nach einem branchenweit anerkannten Standard für Produktentwicklungsprozesse zu beauftragen, welche für Fahrzeuge verwendet werden, die für den Verkauf in den USA zugelassen werden sollen.
Diese Sonderaudits wurden in drei Gesellschaften durchgeführt: Volkswagen AG, AUDI AG und Volkswagen Group of America, Inc. („VWGoA“). Alle wurden separat auditiert und erhielten jeweils einen eigenen Bericht. VWGoA erhielt für das Engineering and Environmental Office, in Auburn Hills (Michigan) und das Test Center California in Oxnard (Kalifornien) jeweils einen Bericht.
Die Audits wurden von Bureau Veritas, einer unabhängigen dritten Partei und einem der weltweit führenden Unternehmen für Test, Inspektion und Zertifizierung von Management Systemen, durchgeführt.
„Wir wissen den wichtigen Beitrag der Auditoren zu schätzen und werden weiterhin unsere Bestrebungen zur kontinuierlichen Verbesserung in unseren Umweltmanagementsystemen fortsetzen. Wir nehmen die Empfehlungen ernst und werden dafür Sorge tragen, dass sie mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt werden. Unser Ziel ist es sicher zu stellen, dass diese Maßnahmen nicht nur die Anforderungen der Consent Decrees erfüllen, sondern auch unsere Compliance-Kultur stärken und zum allgemeinen Nutzen der Umwelt, der Kunden und des Unternehmens beitragen“, so Gerd Walker, Leiter Konzern Produktion.
Die Berichte sind ab heute online zu finden unter https://www.vwcourtsettlement.com.