- Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG in Höhe von EUR 800 Mio. ahndet Abweichung von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen
 - Weiteres wichtiges Verfahren im Zusammenhang mit regulatorischen Abweichungen bei Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns damit abschließend beendet
 - Bußgeld wird sich unmittelbar auf das Ergebnis der  Volkswagen AG auswirken und als zusätzlicher negativer Sondereinfluss  das Konzernergebnis der Volkswagen AG entsprechend reduzieren
 
Die Staatsanwaltschaft München II hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG als Betroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im  Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei  bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8  Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen erlassen. Der Bußgeldbescheid  sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 800 Mio. vor, die sich aus  dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. für  fahrlässige Ordnungswidrigkeiten sowie einer Abschöpfung  wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 795 Mio. zusammensetzt. Die  Audi AG hat den Bußgeldbescheid akzeptiert. Durch den Erlass des  Bußgeldbescheids wird nach dem von der Staatsanwaltschaft Braunschweig  gegen die Volkswagen AG geführten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein  weiteres wichtiges Verfahren im Zusammenhang mit regulatorischen  Abweichungen bei Dieselfahrzeugen des Volkswagen-Konzerns abschließend  beendet. Da die AUDI AG als vollkonsolidierte Tochtergesellschaft in den  Konzernabschluss der Volkswagen AG einbezogen wird, wird sich das  Bußgeld unmittelbar auf das Ergebnis der Volkswagen AG auswirken und als  zusätzlicher negativer Sondereinfluss das Konzernergebnis für das  Geschäftsjahr 2018 entsprechend reduzieren.





