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Green Mobility Holding beantragt EU-Kartellrechtsfreigabe zum Erwerb der Europcar Mobility Group

  • Vorgespräche mit der Europäischen Kommission wurden abgeschlossen – Green Mobility Holding hat kartellrechtliche Freigabe beantragt
  • Endtermin der Angebotsannahmefrist wird von der französischen Finanzmarktbehörde AMF nach Erhalt der kartellrechtlichen Freigabe festgelegt
  • Transaktion soll im zweiten Quartal 2022 abgeschlossen werden

Green Mobility Holding, ein aus der Volkswagen Group, Attestor Limited und Pon Holdings B.V. bestehendes Bieterkonsortium, hat die kartellrechtliche Freigabe der Europäischen Kommission für das laufende Übernahmeangebot der Aktien der Europcar Mobility Group beantragt.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.