„Ich war sicher, mich arbeits- und dienstrechtlich korrekt verhalten zu haben. Dennoch habe ich mich gefragt, ob ich damals, im Frühjahr 2013, nicht noch mehr hätte unternehmen können, um den Test in den USA zu verhindern. Ich bedauere sehr, dass ich damals nicht anders gehandelt habe und entschuldige mich dafür“, sagte Thomas Steg.
„Die EUGT-Sonderprüfung ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass Dr. Thomas Steg keine persönlichen rechtlichen Verfehlungen vorzuwerfen sind. Er hat sich dennoch sowohl intern als auch in der Öffentlichkeit für sein Nichteingreifen in dieser Angelegenheit entschuldigt. Zu einer guten Unternehmenskultur gehört es auch, dass Mitarbeiter nach vollständiger Aufklärung eines Sachverhalts mit entlastendem Ergebnis voll umfänglich rehabilitiert werden. Daher freue ich mich, dass Dr. Thomas Steg seinen Aufgaben nun wieder nachkommt“, erklärte Hiltrud D. Werner, Vorstand für Integrität und Recht der Volkswagen AG.
„Wir werden die darüber hinaus gehende unabhängige Überprüfung sämtlicher Versuchs-, Studien- und Forschungsprojekte, an denen das Unternehmen mittelbar und unmittelbar beteiligt war oder ist, in der zweiten Jahreshälfte abschließen“, sagte sie weiter. Diese freiwillige Selbstverpflichtung von Volkswagen geht weit über die bestehenden Compliance-Vorschriften und -Prozesse hinaus.
„Neben rechtlichen Zusammenhängen geht es bei Forschungsprojekten und -studien immer auch um ethisch-moralische Fragen. Volkswagen spricht sich daher entschieden gegen Tierversuche aus. Tierversuche sind für Fragen von Verkehr und Mobilität verzichtbar und nicht akzeptabel, es sei denn, der Gesetzgeber schreibt sie zwingend vor“, so Werner. Grundsätzlich wird für zukünftige Forschungsvorhaben des Volkswagen Konzerns die Berücksichtigung deutscher Ethiknormen weltweit verpflichtend eingeführt. Der Volkswagen-Konzern unterhält allein in Deutschland 1.290 Kooperationen mit mehr als 100 Hochschulen und über60 Forschungsinstituten.