Das neue Vergütungssystem ist stärker zukunftsorientiert und beinhaltet mehrere neue Komponenten. Die Grundvergütung wird um bis zu 30 Prozent auf 2,125 Millionen Euro für den Vorstandsvorsitzenden und 1,35 Millionen Euro für die übrigen Vorstandsmitglieder angehoben. Die Maximalvergütung eines Jahres wird für den Vorstandsvorsitzenden auf zehn Millionen Euro und für die übrigen Vorstandsmitglieder auf 5,5 Millionen Euro begrenzt. Diese kann aber nur bei einer herausragenden Unternehmensentwicklung erreicht werden. Damit sinkt die theoretisch mögliche Maximalvergütung gegenüber der vorherigen Systematik um bis zu 40 Prozent.
Im Rahmen der jahresbezogenen variablen Vergütung kommt es erst dann zu Auszahlungen, wenn anspruchsvolle Ziele erreicht werden. So wird künftig unterhalb einer Schwelle von neun Milliarden Euro des operativen Ergebnisses inkl. des anteiligen Ergebnisses in China sowie einer operativen Umsatzrendite (ROS) von 4,0 Prozent gar keine jahresbezogene variable Vergütung gezahlt.
Weiterhin berücksichtigt das neue Vergütungssystem auch die Transformation der Belegschaft in neue Aufgabenfelder wie Elektromobilität, Digitalisierung oder Mobilitätsdienstleistungen.
Die ebenfalls variable aktienbasierte Langfristvergütung beruht zukünftig auf einer vorwärts gerichteten Erfolgsmessung. Damit erfolgt eine Abkehr von der bisherigen rückwärtsgerichteten Erfolgsmessung. Die neue variable Langfristvergütung basiert auf der Gewährung virtueller Vorzugsaktien, deren Anzahl mit dem erreichten Gewinn je Aktie variiert. Die Auszahlung einer variablen Langfristvergütung ist damit abhängig vom Ergebnis je Vorzugsaktie und dem Aktienkurs. Damit wird eine deutlich stärkere Kapitalmarktorientierung in der variablen Vergütung erreicht. Der Aufsichtsrat folgt damit einer kürzlich präzisierten Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Die Neuregelung tritt bereits für das laufende Geschäftsjahr 2017 in Kraft.