Es ist weltweit üblich, dass Autohersteller sich zu technischen Fragen austauschen, um so die Innovationsgeschwindigkeit und -qualität zu steigern. Davon profitieren nicht zuletzt die Kunden, weil innovative Lösungen schneller verfügbar und preiswerter sind als aufwendigere Einzelentwicklungen.
Solche Kooperationen sind insbesondere dann zulässig, wenn sie keine individuellen Festlegungen enthalten. Sie wurden insbesondere in der Vergangenheit zwischen unterschiedlichen Herstellern in Bereichen und zu Themen vereinbart, die nicht wettbewerbsdifferenzierende Bauteile von Fahrzeugen betreffen und damit nicht die Konkurrenz der Marken bestimmen oder einschränken. Ein Beispiel dafür ist die angestrebte Vereinheitlichung von Lade-Steckdosen für Elektrofahrzeuge.
Die Information gegenüber dem Aufsichtsrat ist offen diskutiert worden. Der Vorstand wird den Aufsichtsrat in entsprechenden Angelegenheiten vollumfänglich informiert halten.